Nach dem Unfall eines Leichtflugzeugs vom Typ Cessna bei der Landung in Mannheim-Neuostheim (RheinNeckarWeb berichtete) sind einmal mehr Stimmen laut geworden, die von der Stadt eine Verlegung des Flugplatzes fordern. Als bevorzugter Standort gilt vielen der Militärflugplatz der Coleman Barracks in Sandhofen. Allerdings ist eine Aufgabe des Geländes durch die Amerikaner bisher nicht in Sicht.

Die Cessna, die vor zwei Wochen über die Landebahn hinausschoss, blieb nur wenige Meter vor der stark befahrenen B 37 auf dem Dach liegen. Solche Vorfälle geben den regelmäßig erhobenen Forderungen nach Verlegung des Flughafens Auftrieb. Neben der Sicherheit werden auch die Interessen der Anwohner angeführt. So habe der Fluglärm ein akzeptables Maß überschritten, kritisiert die Mannheimer Liste. Die Schließung sowie als sofortige Konsequenz das Verbot von Übungsflügen verlangen auch die Grünen.

„Der Flughafen Neuostheim ist weder sicher noch ausbaufähig“, fordert Volker Beisel (FDP), die Mitnutzung des Coleman Airfields zu prüfen. „Coleman ist für uns keine Alternative“, verweist aber Stefan Fulst-Blei (SPD) auf die bereits jetzt hohe Belastung des Mannheimer Nordens. Die beiden großen Fraktionen SPD und CDU erkennen zwar die grundsätzliche Sicherheitsproblematik und den Lärmstress für die Anwohner, gleichzeitig wissen sie jedoch um die Bedeutung des Flughafens für die Wirtschaft. „Der City-Airport ist für Mannheim und die Metropolregion, insbesondere für die hier angesiedelten Unternehmen ein unverzichtbarer Standortvorteil, den wir erhalten müssen“, sagt daher Bürgermeister Michael Grötsch (CDU). Gleichwohl will seine Partei mittelfristig ein Konzept zur Verlegung erarbeiten.

Einen Fingerzeig zu dieser Diskussion liefert ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom Juli 2009. Geklagt hatte der BUND gegen den Ausbau des Flugplatzes in Speyer. Nur dadurch könne dem dringenden Bedarf an Geschäftsflugreisen in der Region Rechnung getragen werden, so das Gericht. Eine Nutzung des Coleman Airfields der US-Streitkräfte für Geschäftsflüge sei in einem überschaubaren Zeitrahmen nicht realisierbar.