Berlin will das Ehrenamt besser fördern

Finanzen: Pauschalen für Übungsleiter werden angehoben

Mannheimer Morgen – Donnerstag, 25.10.2012 / Von unserem Korrespondenten Rudi Wais

Berlin. Ehrenamtliches Engagement und eine aktive Vereinsarbeit sollen sich in Deutschland bald besser auszahlen. Nach dem Willen der Koalition werden im nächsten Jahr nicht nur die Steuerfreibeträge für Trainer, Chorleiter oder ähnlich Engagierte angehoben. Ein neues Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes, das das Kabinett gestern beschlossen hat, befreit viele Vereine, Initiativen und Organisationen auch von lästiger Bürokratie.

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Unter anderem werden ihnen dabei der Nachweis der Gemeinnützigkeit und der Aufbau von steuerfreien Rücklagen erleichtert. Insgesamt engagieren sich mehr als 23 Millionen Menschen ehrenamtlich – das ist nahezu jeder Dritte. „Bürgerschaftliches Engagement ist einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft“, betonte die Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, die Mannheimer FDP-Abgeordnete Birgit Reinemund.

Ein zentrales Element des neuen Gesetzespaketes ist die Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2100 auf 2400 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag sind Aufwandsentschädigungen, die Ehrenamtliche als Trainer, Ausbilder oder Betreuer in gemeinnützigen Organisationen erhalten, steuer- und sozialabgabenfrei. Alleine im Sport profitieren davon 250 000 Menschen.

Auch Eltern profitieren

Außerdem steigt die Ehrenamtspauschale, die Vereinsvorstände oder Platzwarte für kleinere Arbeiten geltend machen können, von 500 auf 720 Euro pro Jahr. Vor allem für das Schiedsrichterwesen in den unteren Spielklassen sei diese Regelung ein großer Fortschritt, sagte der CDU-Abgeordnete Reinhard Grindel. Bei Aufwandsentschädigungen zwischen 15 und 25 Euro pro Spiel müsse ein Unparteiischer dem Finanzamt heute jeden Verdienst einzeln belegen, der 500 Euro übersteige. In Zukunft könne er steuerfrei 720 Euro verdienen. Auch Eltern, die regelmäßig Fahrdienste für die Auswärtsspiele ihrer Kinder übernehmen, können die Pauschale nach Auskunft des Finanzministeriums geltend machen.