Verletzt die neue Verwaltungsreform das Trennungsgebot von Feuerwehr und Polizei?

Volker Beisel und Dr. Birgit Reinemund

Die Pläne des Oberbürgermeisters zur Zusammenlegung von Fachbereichen der Verwaltung stoßen bei der FDP im Gemeinderat auf juristische Fragen. „Das Feuerwehrgesetz schreibt die Trennung der Einrichtung der Feuerwehr von der Polizei zwingend vor. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung nimmt jedoch für die Stadt die Aufgaben der Ortspolizeibehörde vor“, wundert sich FDP-Stadtrat Volker Beisel über die Pläne. Die Liberalen im Gemeinderat wollen daher vom Oberbürgermeister wissen, wie das Trennungsgebot von Feuerwehr und Polizei bei den Plänen der Zusammenlegung der beiden Fachbereiche zusammen passt.

„Die Menschen haben Vertrauen zur Feuerwehr, gerade weil sie keine Einrichtung der Polizei oder Ordnungsbehörden ist. In unserem Land ist es Tradition, dass jeder die Feuerwehr rufen kann, ohne Angst vor dem Staat haben zu müssen. Das muss auch in Zukunft so bleiben!“, betont Beisel, der auch Mitglied im Sicherheitsausschuss des Gemeinderates ist.

 

„Hauptamtliche und freiwillige Feuerwehr reagieren irritiert, wenn sie aus der Zeitung von diesen tiefgreifenden Strukturveränderungen erfahren – zu recht. Miteinander sprechen wäre hilfreich,“ kritisiert Stadträtin Reinemund in Richtung Verwaltung. Ebenso stellt die FDP die Frage, welche Synergieeffekte die Verwaltung von der Zusammenlegung erwartet. „Wir sind gespannt, welche Arten von Synergieeffekten sich die Verwaltung erhofft, wo doch gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Polizei und Feuerwehr getrennt sein müssen.“

Das Landesfeuerwehrgesetz von Baden-Württemberg schreibt in  § 1 Abs. 1 die Trennung von Einrichtungen der Feuerwehr und der Polizei zwingend vor. Der Fachbereich 31 (Sicherheit und Ordnung) übernimmt viele Aufgaben der Ortspolizeibehörde nach § 62 Abs. 4 des Polizeigesetzes von Baden-Württemberg innerhalb der Stadtverwaltung Mannheim.