
Das Bundesverfassungsgericht hat das strikte Verbot von Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen am Karfreitag gekippt. Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit in Bayern statt. Diese anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft vertritt die Interessen konfessionsloser Menschen und hat die bayerische Regelung gerichtlich prüfen lassen. „Wir Liberalen begrüßen dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach …
