Bundesverfassungsgericht kippt generelles Tanzverbot – FDP freut sich auf mehr Leben für die Ausgehstadt Mannheim

Stadtrat Volker Beisel und Stadträtin Dr. Birgit Reinemund
Stadtrat Volker Beisel und Stadträtin Dr. Birgit Reinemund

Das Bundesverfassungsgericht hat das strikte Verbot von Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen am Karfreitag gekippt. Die Karlsruher Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit in Bayern statt. Diese anerkannte Weltanschauungsgemeinschaft vertritt die Interessen konfessionsloser Menschen und hat die bayerische Regelung gerichtlich prüfen lassen.

„Wir Liberalen begrüßen dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach darf der Karfreitag als „stiller Tag“ laut Beschluss zwar geschützt werden. Jede Befreiungsmöglichkeit von vorneherein auszuschließen, ist aber unverhältnismäßig“, so FDP-Stadtrat Volker Beisel. „Schon in meiner Zeit bei den Jungen Liberalen protestierten wir regelmäßig gegen das Tanzverbot“, so Beisel weiter.

Antiquierte Regelungen

„Uns Liberalen geht das alles zu weit. Die Regelungen für stille Feiertage sind antiquiert und gehören reformiert, das zeigt der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts deutlich. Es muss doch reichen, laute Außenveranstaltungen wie z. B. Volksfeste zu untersagen. Indoorveranstaltungen stören keine Stille an diesen Tagen, sondern hier spielt der Staat Moralpolizei und das darf nicht sein. Entsprechend ist nun das Sonn- und Feiertagsgesetz Baden-Württemberg in den entscheidenden Passagen unverzüglich zu ändern“, fordert die liberale Stadträtin Dr. Birgit Reinemund. „Damit auch in der Musik- und Ausgehstadt Mannheim auch an den Feiertagen in Clubs und Bars das normale Leben weiter gehen kann.“  Mit Allerheiligen, dem Volkstrauertag und dem Totensonntag gab es alleine im November drei Tage, an denen uns der Staat genauestens vorschreibt, was wir selbst in geschlossenen Räumen zu tun oder zu lassen haben. So ist gemeinschaftliches Tanzen verboten. Geregelt ist diese obrigkeitsstaatliche Verbotsausschweifung im Sonn- und Feiertagsgesetz.

Die Liste der Verbote an den „Stillen Feiertagen“ ist lang. In der Vergangenheit wurde schon an Stillen Feiertagen Kindern im Park oder auf dem Bolzplatz der Fußball weggenommen oder gar eine Hochzeitgesellschaft aufgelöst, da sie das freudige Ereignis mit Tanz und Musik feierten. Selbst Opernaufführungen wurden schon untersagt.