Datenschützer bekräftigt Zweifel an der Videoüberwachung

Der Datenschutzbeauftragte des Landes hat die rechtlichen Zweifel der FDP an der Zulässigkeit der Videoüberwachung in Mannheim bekräftigt. Nach dem bekannt werden eines Überwachungsfalles vor dem Landgericht im letzten Jahr, hatten sich die FDP-Stadträte bei der Polizei und der Stadtverwaltung beschwert und beim Datenschutzbeauftragten nach der rechtlichen Zulässigkeit der Überwachungsmaßnahmen außerhalb der gekennzeichneten Bereiche erkundigt.

„Videoaufzeichnung außerhalb der definierten Zonen, sind mit unserem geltenden Recht nicht vereinbar“, freut sich FDP Stadtrat Volker Beisel über die Antwort der Datenschützer. „Nicht alles was technisch möglich, ist auch erlaubt. Die schleichende Erosion der Bürgerrechte muss endlich gestoppt werden“, fordert Stadträtin Dr. Elke Wormer.

Der oberste Datenschützer des Landes zweifelt ebenfalls an der rechtlichen Zulässigkeit der bisher ausgewiesen Überwachungsbereiche in den Fußgängerzonen und am Bahnhof, da die Kriminalitätsstatistik eine deutlichen Rückgang der Fälle aufzeigt und nur an „Kriminalitätsschwerpunkten“ Videoüberwachung zulässig sind.

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„Die Videokameras dürfen nicht dauerhaften zum Einsatz kommen. Wenn sie ihren Zweck erfüllt hat, dann müssen sie auch wieder weg. Wenn ein Medikament seiner Wirkung getan hat, dann wird es ja auch wieder abgesetzt!“ kommentierte Volker Beisel und fordert ein Ende der Überwachungsmaßnahmen, wenn keine Kriminalitätsschwerpunkte mehr vorliegen. In einer Anfrage an die Stadtverwaltung wollen die Liberalen daher wissen, ab wann nach Auffassung der Stadtverwaltung nicht mehr von einem Kriminalitätsschwerpunkt gesprochen werden kann.  

„Die Stellungnahme des Datenschützer unterstreich, dass unsere Zweifel an der Notwendigkeit und der rechtlichen Zulässigkeit der Videoaufnahmen berechtigt sind“, erklärte liberale Anwältin Dr. Elke Wormer. „Wir erwarten, dass die Polizei und Stadt unverzüglich die vom Datenschutzbeauftragten eingeforderten Unterlagen liefern oder die Anlagen abschaltet.“

Das Schreiben des Datenschutzbeauftragten können Sie hier herunterladen…