FDP sieht erheblichen Klärungsbedarf bei Polizeiverordnung

Die FDP-Fraktion fordert von der Verwaltung mehr Aufklärung bei der Neufassung der Polizeiverordnung. „Brauchen wir wirklich Strafmaßnahmen bei Verstößen gegen das Rasenbetretungsverbot oder ein Bußgeldbescheid für unbefugtes Zelten?“, wundert sich FDP-Fraktionsvorsitzender Volker Beisel.

Anlässlich der geplanten Neufassung der Polizeiverordnung hat die FDP-Fraktion grundsätzlichen Klärungsbedarf angemeldet. „Wir wollen wissen, wie viele Bußgeldbescheide überhaupt für bestimmte Ordnungswidrigkeiten in den letzten Jahren ausgestellt wurden, um die Wichtigkeit einzelner Verbote einschätzen zu können“, begründet Stadtrat Volker Beisel die Anfrage in der sich die FDP-Fraktion zum Beispiel nach der Anzahl der Bußgelder für das Baden in Brunnenbecken oder das Betreten von gekennzeichneten Rasenflächen erkundigt.

„Für uns als liberale Partei gilt es, im Rahmen der Polizeiverordnung maßvoll zu agieren und wir verwehren uns gegen eine grassierende Verbotskultur der Verwaltung“, erklärt die liberale Rechtsanwältin und Stadträtin Dr. Elke Wormer und stellt weiter fest, „dass viele Verbote belanglos sind und die Stadt sich besser auf bestimmte Kernbereiche konzentrieren sollte“.

Die FDP-Fraktion hält die Regelungen zur Leinenpflicht für Hunde für zu unverständlich. „Die Sprachregelungen der Polizeiverordnung müssen von den Bürgern auch leicht verstanden werden können. Ausnahmen von der Leinenpflicht, die über „baurechtliche Fachbegriffe“ definiert werden, kann der Bürger nicht nachvollziehen“, ärgert sich Dr. Elke Wormer. Die FDP fordert eine unmissverständliche Regelung. „Anstatt Beamtendeutsch brauchen wir klar verständliche Regeln. Für uns sind Hunde im gesamten Stadtgebiet grundsätzlich an der Leine zu führen, außer es sind mit klarer Beschilderung Ausnahmen definiert“, betont Volker Beisel. Die FDP will so die Zielkonflikte zwischen Joggern, Familien mit Kindern und den Hundehaltern versuchen zu vermeiden.

Die Liberalen wollen außerdem Aufklärung darüber, wie die Ordnungswidrigkeiten administrativ erfasst und die Personalien der betreffenden Bürgerinnen und Bürger ermittelt werden.

Die Neufassung der Polizeiverordnung soll in einem Sonderausschuss für Bürgerdienste, Immobilienmanagement, Sicherheit und Ordnung gegen Ende April fachlich beraten werden. Die FDP-Fraktion hat die Verwaltung aufgefordert, noch vor der Sondersitzung im April umfassend ihre Anfrage zu beantworten.