Entlastung der Kommunen geht weiter

Kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion und Stadträtin in Mannheim Dr. Birgit Reinemund

 

Stadtsäckel spart in Zukunft zusätzliche 20 Millionen Euro

Steigerungsraten von 7 % und mehr müssten die Kommunen bisher im Bereich „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ verkraften – in Zukunft übernimmt der Bund diese Kosten inklusive aller Steigerungen und Verwaltungskosten. „Wir machen Ernst mit der Entlastung der Kommunen. Die Übernahme dieser Sozialleistung durch den Bund entlastet die Kommunen im Jahr 2013 um rund 3,2 Milliarden Euro, ab 2014 dann um mind. 4 Milliarden Euro“, erklärte die Kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Birgit Reinemund bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag.

In einem ersten Schritt steigerte der Bund seinen Kostenanteil bereits im laufenden Jahr von 16% auf 45% der angefallenen Kosten. Mit den jetzt verabschiedeten Gesetz, erhöht sich der Anteil des Bundes schrittweise auf 75% im Jahr 2013 und dann auf 100% ab dem Jahr 2014.

„Für uns in Mannheim bedeutet dies konkret eine Entlastungswirkung von zusätzliche rund 20 Millionen Euro jährlich,“ freut sich die Stadträtin Dr. Birgit Reinemund. „Damit gewinnt Mannheim neue Spielräume und der Kämmerer hat eine Sorge weniger, da die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen sind.“ Die FDP-Politikerin verweist in diesem Zusammenhang auf den Demografischen Wandel. „Die Gruppe der Senioren wird immer größer und damit steigt automatisch auch der Empfängerkreis dieser Sozialleistung“, erklärt Dr. Reinemund. „Die Bundesregierung befreit die Kommunen damit von den stark steigenden Kosten und hilft damit den Kommunen bei der Bewältigung der Folgen der demografischen Veränderung in der Bevölkerung.“

Durch die im jetzigen Gesetz vorgesehene vierteljährliche Auszahlung der Realkosten an die Gemeinden gewinnen diese zusätzlich. Bisher war nur einmal jährliche Auszahlung vorgesehen und die Berechnungsgrundlage basierte auf zwei Jahre zurückliegenden Daten.