Urteil zum City Airport: Sieg der Vernunft über grüne Ideologie

Die FDP begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württembergs (VGH) in Sachen City Airport. Der VGH hat der Klage der Rhein-Neckar Flugplatz GmbH (RNF) gegen das Land Baden-Württemberg stattgegeben. Die Ausnahme von der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung ist damit rechtens.

Ausnahme von der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung ist rechtmäßig

„Dieses Urteil ist ein Sieg der Vernunft gegenüber grüner Ideologie“, so FDP-Fraktionschef Volker Beisel. Damit ist die jüngste Rücknahme der Ausnahmegenehmigung durch das Regierungspräsidium nicht rechtens gewesen. Das Urteil sei auch im Interesse des Lärmschutzes, da die ansässigen Flugschulen damit weiterhin kleinere Flugzeuge für ihre Zwecke nutzen können, die insgesamt wesentlich leiser seien.

Reinemund_Beisel_9x13City-Airport sichert Arbeitsplätze in der Region

Neben den Straßen und Brücken ist für die FDP vor allem ein leistungsfähiger und bedarfsorientierter Regionalflughafen von entscheidender Bedeutung, um die Unternehmen weiterhin hier in der Region zu halten. „Die direkte Anbindung an einen eigenen Flugplatz  ist ein wesentlicher Standortfaktor für Mannheim und die Region im Wettbewerb um bedeutende Unternehmen und Arbeitsplätze“, so die wirtschaftspolitische Sprecherin Dr. Birgit Reinemund.

Zum Hintergrund der Klage:

Ausgangspunkt war, dass die RNF 2010 beim Regierungspräsidium Karlsruhe, der zuständigen Luftfahrtbehörde, eine Ausnahme von der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung (LLV) beantragt und erhalten hatte. RNF hatte vorgetragen und mit einem Lärmgutachten belegt, dass eine Ausnahme von der LLV für Platzrundenflüge nach Sonnenuntergang und samstags ab 13 Uhr sowie die Zulassung von Schleppflügen für Segelflug an Sonn- und Feiertagen geeignet ist, die Lärmbelastung eher zu verringern. Das Regierungspräsidium hatte sich 2010 dieser Argumentation angeschlossen. Mit Bescheid vom 18.2.2013 widerrief das Regierungspräsidium Karlsruhe auf Weisung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg jedoch diese Ausnahmeregelung. Gegen diesen Widerruf wurde nun erfolgreich vor dem VGH geklagt.

Hier finden Sie das Urteil des VGH: http://vghmannheim.de/pb/,Lde/Mannheim_+Rhein_Neckar_Flugplatz+GmbH+gewinnt+Rechtsstreit+um+zusaetzliche+Flugbeschraenkungen+am+City+Airport+Mannheim/?LISTPAGE=1212860