Starre Schutzvorgaben blockieren Stadtentwicklung – FDP/MfM-Fraktion fordert Mitsprache beim Denkmalschutz

Die FDP / MfM-Fraktion machte mit dem FDP-Landtagsabgeordneten Friedrich Haag, Bezirksbeiräten und Mitgliedern des Kreisvorstandes eine Tour zu einigen wenig attraktiven Gebäuden in Mannheim, die unverhofft unter Denkmalschutz gestellt wurden und somit moderne Stadtentwicklung verhindern.
Parkhaus N2: Verhindert neue Stadtbibliothek
Die Tour begann beim Parkhaus N2. Hier erläuterte Birgit Reinemund, Fraktionsvorsitzende: „Es war völlig unverhofft und schwer nachvollziehbar, dass dieser Betonbau aus den 1960ern als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz gestellt wurde. Mitten im Planungsprozess für eine neue Stadtbibliothek, für den schon viel Geld ausgegeben war. Diese einsame Entscheidung des Landesamts für Denkmalpflege nimmt keine Rücksicht auf Kosten, Wirtschaftlichkeit oder Stadtentwicklung. In Baden-Württemberg hat die Kommune keinerlei Einflussmöglichkeit oder Mitspracherecht. Eine Aufwertung des ganzen Quadrats in bester Innenstadtlage wird unmöglich, ein Betonklotz in der Stadtmitte muss für alle Ewigkeiten erhalten werden. NRW macht mit der Änderung des Denkmalrechtes vor, dass es auch anders geht und hat den Kommunen mehr Mitspracherechte eingeräumt. Wir fordern eine Anpassung des Denkmalschutzgesetzes auch in Baden-Württemberg und mehr kommunale Mitsprache, damit sinnvoller Denkmalschutz gefördert, aber Stadtentwicklung weiter möglich bleibt.“
Stadthaus N1: Verhindert Stadtentwicklung

Als weiteres Beispiel verhinderter Stadtentwicklung besuchten FDP-Politiker das Stadthaus in N1, ein gerade mal 34 Jahre altes Gebäude, welches ebenfalls kurz vor einem geplanten Abriss und Neubau überraschend unter Denkmalschutz gestellt wurde. Dazu Volker Beisel, wohnungspolitischer Sprecher der FDP / MfM-Fraktion: „Ich bin großer Freund der Grundidee des Denkmalschutzes. Wenn er aber nicht mehr zum Erhalt schöner und historischer Gebäude dient, sondern wenige Jahrzehnte alte Bausünden für immer im Herzen der Stadt einfriert, dann hat er seinen Zweck verfehlt. Das gesamte Gebäude hat sich als Fehlkonstruktion erwiesen und glänzt seit Jahren durch Leerstände und häufige Mieterwechsel. Jetzt muss es aber durch die Auflage des Denkmalschutzes genauso erhalten werden. Ohne Rücksicht auf Kosten und Nutzbarkeit, ohne Abwägung oder Einbeziehung gewählter politischer Vertreter. Die demokratische Legitimation dieser Entscheidungen fehlt gänzlich, wenn nicht gewählte Bürokraten gewählten Kommunalpolitikern einfach Entscheidungen vorsetzen!“
Bunker Relaisstraße Rheinau: Verhinderte den ÖPNV-Ausbau

Letzte Station war der alte Bunker in Rheinau. Anders als die drei großen Hochbunker in der Neckarstadt, Jungbusch und Feudenheim handelt es sich um einen sehr kleinen und wenig spektakulären Hochbunker, der als einer von 16 kleinen Bunkern erst in den 2010ern als funktionshistorische Einheit einen Denkmalwert attestiert bekommen hat. Die Modernisierung der Endhaltestelle der Straßenbahn und des Umsteigeknoten zur Bahn mussten komplett neu geplant werden durch den denkmalgeschützten Hochbunker, inklusive höherer Kosten. Ein Abriss des Bunkers wurde der Stadt verweigert.
Friedrich Haag, Mitglied des Landtages und Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Wohnungsbau, sagte abschließend: „Denkmalschutz ist ein berechtigtes Interesse. Es darf aber nicht sein, dass er wichtige Stadtentwicklungsprojekte wie in Mannheim verhindert oder stark verzögert. Solche Gebäude, z.B. aus den 50er oder 80er Jahren, erfüllen nun mal nicht mehr die heutigen Anforderungen an Technik, Sicherheit oder Platz- und Raumaufteilung. Mit der Denkmalschutzeigenschaft wird den Kommunen vom Landesamt für Denkmalschutz jegliche Gestaltung zur zukunftsfähigen Stadtentwicklung genommen und sie bleiben unter Umständen noch auf den Kosten sitzen. Gerade die ‚Einzelfallmacht‘ der Landesdenkmalbehörde ohne nachvollziehbare Kriterien oder frühzeitige Einbindung der Kommunen und Investoren gefährdet deren Planungssicherheit.“