Auf drei Grundstücken einer Erbengemeinschaft in Neuhermsheim will ein Investor Wohnungen bauen. Der damalige OB Kurz wollte jedoch als Präzedenzfall ein Vorkaufsrecht einklagen, um die Sozialquote dort einfordern zu können. Der Rechtsstreit blockiert den privaten Wohnungsbau mittlerweile seit 5 Jahren. Nun lenkt die Stadt ein. Dazu Dr. Birgit Reinemund, Fraktionsvorsitzende: „Ich begrüße es sehr, dass die Stadt jetzt endlich zur Vernunft kommt und den Rechtsstreit beilegt. Ein Schildbürgerstreich sondergleichen: Zwischen Erbengemeinschaft und privatem Investor ist der Grundstückskauf unter Dach und Fach, doch die Stadt will ein – gesetzlich nicht vorgesehenes – Vorkaufsrecht ausüben und blockiert mit dem Rechtsstreit mehr als fünf Jahre den Bau von fast 50 Wohnungen – ein eklatanter Eingriff in das vom Grundgesetz geschützte private Eigentum. Der Schaden ist enorm, für die Stadt sowie für Grundstückseigentümer und Investoren. Wir haben uns seit 2021 konsequent gegen diese Bauverhinderung der Stadt gestellt. Gut, dass das langjährige Engagement der FDP/MfM-Fraktion sich auszahlt und der Rechtsstreit nun endlich ein Ende hat!“
Seit 2020 sind die Baukosten in Deutschland um über 45 % gestiegen. „Die Stadt hat aktiv dafür gesorgt, dass fast 50 Wohnungen deutlich teurer werden. Das wird umgelegt, am Ende zahlen die Mieterinnen und Mieter. Mannheim braucht dringend mehr kostengünstige Wohnungen! Gut, dass die Stadtverwaltung endlich den Weg frei gibt. Jetzt entsteht dort teils sozialer Wohnungsbau, ganz ohne verpflichtende Quote. Das hätten wir schon 2021 haben können – fünf verlorene Jahre“ gibt Volker Beisel, wohnungsbaupolitischer Sprecher der FDP / MfM-Fraktion, zu bedenken.
Weiterhin merkt Beisel an: „Die Stadt, sprich der Steuerzahler, wird ihre Rechtskosten tragen müssen. Die Erbengemeinschaft zahlt seit 5 Jahren Grundstückskosten, auf den Bauherren kommen höhere Baukosten zu. Eine bittere Bilanz. Wir fordern eine Aufarbeitung dieses unsäglichen Vorgangs!“
