Bundestag ändert Grundgesetz

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes schwebte monatelang das Damoklesschwert über die Zukunft der Jobcenter. Das Verfassungsgericht bemängelte die Mischverwaltung zwischen Kommunen und der Bundesanstalt für Arbeit, die mit der Schaffung der ARGEn entstanden war.

„Mit der heutigen Änderung des Grundgesetzes kann das Erfolgsmodell „Jobcenter Mannheimer“  weitergeführt werden“, freut sich die FDP-Bundestagsabgeordnete und sozialpolitische Sprecherin der FDP-Stadtratsfraktion, die bei der heutigen Abstimmung über die Änderung des Grundgesetzes aus voller Überzeugung mit JA gestimmte. „Endlich gibt es Sicherheit für die Mitarbeiter und für die Betroffenen: auch in Zukunft können alle Leistungen rund um die Arbeitslosigkeit aus einer Hand angeboten werden“, erklärt die Mannheimer Bundestagsabgeordnete weiter. „Kein Mensch hätte verstanden, wenn wir das Erfolgsmodell hätten auflösen müssen.“

Der Bundestag hat mit dieser Verfassungsänderung die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung zwischen der Stadt Mannheim und der Bundesagentur für Arbeit ermöglich. „Auch in Zukunft heißt es in Mannheim: Ein Bürger, eine Behörde, ein Bescheid und ein Berater, um die Arbeitslosigkeit erfolgreich zu überwinden,“ freut sich die Dr. Birgit Reinemund nach der Abstimmung im Bundestag.