Kommunalpolitik: Neue Polizeiverordnung sorgt für Streit zwischen Stadtverwaltung, Oberbürgermeister und der Mehrheit des Gemeinderates / CDU für restriktiven KursVon unserem Redaktionsmitglied Martin Tangl

Beim Thema „Grillen in der Öffentlichkeit“ bahnt sich im Gemeinderat erneut ein Konflikt zwischen dem Oberbürgermeister und einer Mehrheit der Stadträte an. Wo darf künftig in Mannheim gebrutzelt werden? Über Paragraf 5 der neuen Polizeiverordnung streiten SPD, Grüne und FDP nun schon seit Wochen mit OB Dr. Peter Kurz (SPD).

Rot-grüne Kommunalpolitiker im Rat wollen eine „liberale Lösung“: Gegrillt werden darf überall dort, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Die Stadtverwaltung hat erneut ihre Sicht der Dinge in eine Vorlage für den Hauptausschuss geschrieben: Offenes Feuer sowie Grillen in der Stadt ist untersagt, soweit es nicht im Einzelfall ausdrücklich erlaubt ist.

Um mit seinem restriktiven Paragrafen einer Abstimmungsniederlage zu entgehen, hatte Kurz den Beschluss schon im Juni kurzerhand von der Tagesordnung genommen. Hinter den Kulissen der politischen Bühne raucht es schon länger. In einer ersten Fassung wollte die Stadt Grillen verbieten, aber spezielle Plätze ausweisen, wo Steaks und Bratwüste auf glühender Holzkohle zubereitet werden dürfen – etwa auf der Neckarwiese an der Dammstraße oder am Flussufer zwischen Collini-Center und Kurpfalzbrücke sowie am Vogelstangsee. Doch dagegen liefen Anwohner Sturm.

Danach präsentierten SPD, Grüne und FDP ihre „liberale Lösung“ und setzten sich mit Rechtsexperten im Rathaus zusammen, um dafür einen rechtlich haltbaren Kompromiss zu finden. So sollte das Grillen generell erlaubt werden, außer an Stellen wie auf den Rheinwiesen im Lindenhof, innerhalb des Innenstadt-Rings oder am Wasserturm.