Von Gerhard Bühler

Mit großer Mehrheit hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die neue Polizeiordnung beschlossen. Um es vorwegzunehmen: Das Grillen in der Stadt wird grundsätzlich gestattet, das Betreten von Schmuckanlagen und Brunnen ist weiterhin untersagt.

Nach längeren Diskussionen um die Streitpunkte Grillen in der Stadt und Benutzung der Brunnen und Wasserbecken stimmte der Gemeinderat gestern der Neufassung der Polizeiverordnung mit breiter Mehrheit zu. Eine knappe Mehrheit aus SPD, FDP, Grünen und einem Linken sorgte in einem getrennt abgestimmten Punkt für neue Freiheiten bei der beliebten Freizeitbeschäftigung des Grillens, das nun innerhalb des Stadtgebiets grundsätzlich erlaubt wird. Nach wie vor ausgenommen sind die Rheinwiesen im Stadtteil Lindenhof und die Innenstadt sowie Stellen mit eigens ausgewiesenem Verbot. Bedingung ist weiterhin, dass keine Anwohner belästigt und Anlagen beschädigt werden.

Besonderen Wert legten SPD und Grüne in der gestrigen Sitzung auf die Feststellung, dass eine Freigabe der Rasenflächen in den Schmuckanlagen an Wasserturm und Paradeplatz niemals ihr Ziel war. Es bleibt somit weiterhin verboten, wird aber nach bisheriger Praxis in bestimmtem Maß geduldet. In der Frage der Freigabe der Wasserbecken am Wasserturm hatte der Oberbürgermeister bereits in der letzten Sitzung des Hauptausschusses sein vehementes Veto wegen befürchteter Schäden eingelegt. Ein Einschreiten des Kommunalen Ordnungsdienstes wäre nach einer Freigabe kaum noch möglich gewesen. Auf eindringliche Appelle hin hatten die Kritiker einer so empfundenen „Verbotskultur“ aus den Reihen von FDP, SPD und Grünen ihren Vorstoß zurückgezogen.