Mehr Informationen: http://www.volksentscheid.de

Bundestagskandidaten für direkte Demokratie

Auf der von der Initiative „Mehr Demokratie“ gestarteten Internetseite volksentscheid.de befürworten zahlreiche Politiker der im Bundestag vertretenen Parteien die direkte Demokratie auf Bundesebene.

Mehr Demokratie freut sich über die Unterstützung aller Kandidaten aus im Wahlkreiskreis Mannheim für Volksentscheide auf Bundesebene. „Volksentscheide stärken die Demokratie und wirken der Entfremdung zwischen Bürgern und Parteien entgegen“, meint Stefan Rebmann (SPD) und spricht sich klar für bundesweite Volksentscheide aus. Ähnlich sieht das Prof. Dr. Egon Jüttner (CDU), unabhängig vom Beschluss seiner Partei: „Volksentscheide dienen grundsätzlich der Festigung und Stärkung der Demokratie. Sie binden, wie in der Schweiz, die Bürger in wichtige politische Entscheidungen ein.“ Dr. Birgit Reinemund (FDP) findet: “Demokratie lebt von der Teilhabe der Bürger/innen am Geschehen in Gesellschaft und Staat.“ „Die Bürgerentscheide machen unsere Demokratie lebendiger und stärker“, meint auch Dr. Gerhard Schick (Grüne). Für Michael Schlecht (Die Linke) sind Volksentscheide wesentliches Element von Demokratie: „Nur wo sich Bürgerinnen und Bürger einbringen, mitreden und mitentscheiden können, kann eine Demokratie auf Dauer funktionieren“, so Schlecht.

Auf volksentscheid.de ist die Haltung von rund 1.200 Bundestagskandidaten zum Thema Volksentscheid nachlesbar. Mehr als zwei Drittel der Mandatsbewerber sprechen sich für bundesweite Volksabstimmungen aus. Zu jedem Wahlkreis gibt es ein Flugblatt mit den Politiker-Aussagen, das Interessierte sich zum Verteilen von der Internetseite herunterladen oder für dessen Verbreitung spenden können. „Mit dieser Aktion machen wir Volksentscheide wählbar“, erläuterte Daniel Schily, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie, den Zweck der Kampagne.

Bis auf die CDU befürworten alle Parteien die direkte Demokratie auf Bundesebene. Auch die CSU hatte sich jüngst für Abstimmungen über europapolitische Fragen ausgesprochen. Für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes ist aber eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag nötig.